WIE kann ich mich oder mein Kind zum Privatunterricht anmelden?

Wenn Sie selbst auf uns aufmerksam geworden oder wir Ihnen und Ihrem Kind empfohlen worden sind, nehmen Sie bitte ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf, indem Sie uns entweder:

  • einfach unter der Rufnummer +43 677 62 74 55 67 anrufen oder
  • ein Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Situation an info@lernenleichtgemacht.at schicken

Wir vereinbaren dann einen Termin, um uns besser kennen zu lernen und die weiteren Schritte zu besprechen.

 

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Schritten, um Ihr Kind von der Regelschule ab- & zum häuslichen Unterricht anzumelden.

 

Gerne zeigen wir Ihnen auch, wo & wie Sie um Förderungen bei diversen Stellen ansuchen können, um Ihre Kosten für den Privatunterricht (teilweise) rückerstattet zu bekommen.


Anmeldung zum häuslichen Unterricht mit Externistenprüfung

Im Normalfall erfolgt die schriftliche Einreichung spätestens zum letzten Sommer-ferientag der allgemeinen Regelschulen.

 

Ausnahmen:

  • oftmalige Suspendierung aus der Regelschule
  • KlientIn zieht unter dem Schuljahr in eine WG ein und ist vorbelastet
  • psychiatrisches Gutachten
  • der/die SchülerIn kann die Schüleranzahl oder Lehrerwechsel (verschiedene Gegenstände, verschiedene Lehrer) nicht ertragen
  • Einzelsetting erforderlich
  • lange Aufenthalte auf der Psychiatrie
  • ...

Anträge müssen wohnsitzbezogen beim zuständigen Landes/Stadtschulrat gestellt werden. Die Zu- oder Absage erfolgt binnen acht Wochen nach Einreichung.

 

Wenn eine Genehmigung erfolgt ist, muss nach der Externistenprüfung das Zeugnis spätestens am letzten Schultag an die zuständige Landes-/Bezirksschulbehörde übermittelt werden (Listen zugelassener Prüfungsschulen werden mit der Genehmigung mitgeschickt).

 

Wenn ein/e SchülerIn das folgende Schuljahr ebenfalls im häuslichen Unterricht absolvieren muss/soll – sollte bestenfalls auch die Einreichung für das folgende Schuljahr gleich mit dem Zeugnis übermittelt werden.