Wenn Sie selbst auf uns aufmerksam geworden oder wir Ihnen und Ihrem Kind empfohlen worden sind, nehmen Sie bitte ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf, indem Sie uns entweder:
Wir vereinbaren dann einen Termin, um uns besser kennen zu lernen und die weiteren Schritte zu besprechen.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Schritten, um Ihr Kind von der Regelschule ab- & zum häuslichen Unterricht anzumelden.
Gerne zeigen wir Ihnen auch, wo & wie Sie um Förderungen bei diversen Stellen ansuchen können, um Ihre Kosten für den Privatunterricht (teilweise) rückerstattet zu bekommen.
Im Normalfall erfolgt die schriftliche Einreichung spätestens zum letzten Sommer-ferientag der allgemeinen Regelschulen.
Ausnahmen:
Anträge müssen wohnsitzbezogen beim zuständigen Landes/Stadtschulrat gestellt werden. Die Zu- oder Absage erfolgt binnen acht Wochen nach Einreichung.
Wenn eine Genehmigung erfolgt ist, muss nach der Externistenprüfung das Zeugnis spätestens am letzten Schultag an die zuständige Landes-/Bezirksschulbehörde übermittelt werden (Listen zugelassener Prüfungsschulen werden mit der Genehmigung mitgeschickt).
Wenn ein/e SchülerIn das folgende Schuljahr ebenfalls im häuslichen Unterricht absolvieren muss/soll – sollte bestenfalls auch die Einreichung für das folgende Schuljahr gleich mit dem Zeugnis übermittelt werden.